Ärztlicher Kreisverband Regensburg > Anmeldung beim ÄKV

Informationen zur Anmeldung beim Ärztlichen Kreisverband Regensburg

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat, ist verpflichtet, sich spätestens innerhalb eines Monats bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband anzumelden.

Erforderliche Unterlagen bei:

    Erstanmeldung:
  • amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
  • ausgefüllter Meldebogen* mit Originalunterschrift
  • einfache Kopie Ihres Personalausweises
  • bei Führen eines deutschen Titels: amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde
  • bei Führen eines ausländischen Titels: amtlich beglaubigte Kopie sowohl der ausländischen Verleihungsurkunde als auch der deutschen Übersetzung oder amtlich beglaubigte Kopie einer lateinischen Urkunde
    Zugang von einem anderen Ärztlichen Bezirksverband in Bayern
  • Meldebogen*, es sind jedoch in der Regel nur die Punkte 1 / 2 / 3 / 4 / 5 und 12 auszufüllen
    Ummeldung innerhalb des Ärztlichen Bezirksverbandes Oberpfalz
  • Mitteilung der neuen Tätigkeitsanschrift, Tätigkeitsart, Beginn der neuen Tätigkeit und ggf. der neuen Privatadresse per Anruf, Fax oder Email
    Zugang von außerhalb Bayerns
  • Meldebogen* mit Originalunterschrift

* Der Meldebogen ist auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer www.blaek.de unter der Rubrik „Mitglieder“ – „Neuanmeldung“ abrufbar.

Selbstverständlich können Sie sich auch gerne persönlich zu den angegebenen Zeiten in unserer Geschäftsstelle anmelden.

Amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Urkunden fertigen wir gegen Vorlage des Originals in unserer Geschäftsstelle kostenlos für Sie an!

Arztausweis:
Für die Neuausstellung eines Arztausweises sind zwei aktuelle Passbilder (nicht zwingend biometrisch) und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis / Pass) erforderlich. Die Gültigkeit des Arztausweises richtet sich nach der Gültigkeit des Ausweisdokuments.
Für die Verlängerung eines Arztausweises werden der Arztausweis und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis / Pass) benötigt. Verlängert werden können ausschließlich in Bayern ausgestellte Arztausweise.