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Für Patienten

Informationen

Wofür ist der Ärztliche Kreisverband zuständig?
Der Ärztliche Kreisverband Regensburg (ÄKV) trägt dafür Sorge, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Berufspflichten erfüllen. Der ÄKV ist nach dem Heilberufe-Kammergesetz zuständig für alle Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte aus Stadt und Landkreis Regensburg, die sich auf mögliche Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten beziehen. Die ärztlichen Berufspflichten sind in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns geregelt. Die Berufspflichten dienen unter anderem dazu, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern und die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen.

Ärztinnen und Ärzte sind nach der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns unter anderem verpflichtet, die Menschenwürde der Patienten zu wahren und die Persönlichkeit, den Willen und die Rechte der Patienten zu achten, die Patienten vor der Durchführung der Behandlung im persönlichen Gespräch aufzuklären und die Einwilligung der Patienten zu der Behandlung einzuholen, sich beruflich fortzubilden, grundsätzlich über alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Arzt bekannt gewordenen Informationen zu schweigen, die Patienten persönlich zu untersuchen, die erhobenen Befunde und die durchgeführten ärztlichen Maßnahmen ordnungsgemäß zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, den Patienten Einsicht in ihre Krankenunterlagen zu gewähren, Gutachten und Zeugnisse sorgfältig und in angemessener Frist zu erstellen.

Vermittlungsverfahren nach Art. 37 Heilberufe-Kammergesetz
Der ÄKV bietet bei Unstimmigkeiten zwischen Patienten und Ärzten, die sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergeben, ein sogenanntes Vermittlungsverfahren an. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem Arzt und dem Patienten beizulegen. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass das Vermittlungsverfahren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit basiert, das heißt, dass ein solches Verfahren nur mit Zustimmung aller Beteiligten durchgeführt werden kann.


Beschwerden

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?
Bitte reichen Sie Beschwerden ausschließlich schriftlich bei uns ein. Schildern Sie in Ihrem Schreiben möglichst genau, was, wann, wo und wie vorgefallen ist. Nennen Sie uns bitte auch den vollständigen Namen des betreffenden Arztes oder der Ärztin.

Wofür ist der ÄKV nicht zuständig?

  • Wir geben keine medizinischen Auskünfte.
  • Wir führen keine Rechtsberatung durch.
  • Wir prüfen privatärztliche Honorarforderungen nur unter rein formalen Gesichtspunkten.

Es ist uns nicht möglich, die ärztliche Begründung von Behandlungen oder die tatsächliche Leistungserbringung zu überprüfen.
Wir können keine Unterstützung bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche wegen möglicher ärztlicher Fehlbehandlung wie zum Beispiel auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld geben.

Wer ist zuständig für Arzthaftungsfragen?
Die Durchsetzung von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen muss auf zivilrechtlichem Weg erfolgen. Rechtsberatung erhalten Sie von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin.

Bei der Bayerischen Landesärztekammer ist eine unabhängige Gutachterstelle eingerichtet, die bei der Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung angerufen werden kann. Ziel dieser Gutachterstelle ist es, durch objektive Begutachtung der ärztlichen Behandlung Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern.

Kontakt und weitere Informationen:

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
bei der Bayerischen Landesärztekammer
Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Telefon 089 / 3090 483-0
Telefax 089 / 3090 483-728
www.blaek.de


Arztsuche

Arztsuche der Bayerischen Landesärztekammer
Die Arztsuche der Bayerischen Landesärztekammer unter arzt.bayern bietet Ihnen eine Suche nach bayerischen Ärztinnen und Ärzten anhand gesicherter Qualifikationen in Verbindung mit einer Landkarte bzw. einem Stadtplan.

Bundesarztsuche
Unter https://arztsuche.116117.de/ können Sie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie  Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung suchen. In der Expertensuche lassen sich weitere Parameter wie Barrierefreiheit, Weiterbildung oder Sprachkenntnisse auswählen.

Nicht enthalten sind in dieser Datenbank die nur privatärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte.


Hilfsangebote

Trauergruppe für Angehörige nach Suizid

Die Beratungsstelle Horizont bietet im Herbst 2023 eine Trauergruppe für Angehörige nach Suizid an. Die von Frau Elfriede Heller (Diplom-Psychologin) und Frau Franziska Haas (Sozialpädagogin) angeleitete Gruppe wird ab Ende Oktober an sieben Abendterminen zweiwöchentlich stattfinden und ist ein kostenfreies Angebot der Beratungsstelle.

Die Anmeldung erfolgt direkt bei uns telefonisch unter 0941/5 81 81 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Vor Gruppenbeginn werden Einzelgespräche mit den Interessent/innen stattfinden.