Für Ärzte

MELDEWESEN

Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer

Meldebogen BLÄK

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Um Ihnen und dem Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Kopien) an die zuständige Meldestelle weiterleiten.

 Erforderliche Unterlagen:

  • amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde
  • oder Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
  • ausgefüllter Meldebogen mit Originalunterschrift
  • einfache Kopie Ihres Personalausweises
  • bei Führen eines deutschen Titels: amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde
  • bei Führen eines ausländischen Titels: amtlich beglaubigte Kopie sowohl der ausländischen Verleihungsurkunde als auch der deutschen Übersetzung oder amtlich beglaubigte Kopie einer lateinischen Urkunde

Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich, das Formular direkt per E-Mail an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken, unterschreiben und als Scan oder Fax uns zu schicken.
Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz oder dem Ärztlichen Kreisverband Regensburg abgeben bzw. erhalten und vor Ort ausfüllen.

Beglaubigungen von ärztlichen Urkunden können für unsere Mitglieder in der Geschäftsstelle des ÄBV Oberpfalz/ÄKV Regensburg kostenlos angefertigt werden.

Änderungsmeldung / Ab-/Ummeldung

Nach § 5 der Meldeordnung haben Sie als unser Mitglied insbesondere

  • die Verlegung Ihrer Praxis oder Änderung Ihrer Beschäftigungsstelle
  • die Änderung der Art Ihrer Tätigkeit (auch Elternzeit, Arbeitslosigkeit,…)
  • die Änderung Ihrer Wohnanschrift
  • die Abmeldung der gesamten beruflichen Tätigkeit

anzuzeigen. Wir bitten Sie dazu das Formular zur Änderungsanzeige ausgefüllt an uns zurückzusenden.

Formular Änderungsmeldung


ARZTAUSWEIS

Beantragung:

Seit Januar 2020 gibt es den Arztausweis nur noch im Scheckkartenformat. Dieser neue Ausweis ersetzt den bisherigen blauen Arztausweis in Papierform. Die Papierausweise behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin verlängert, sofern noch Platz auf dem Ausweis ist.

Die Bayerische Landesärztekammer hat mitgeteilt, dass die Ausstellung des Arztausweises eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (bis zu 4 Wochen). Bitte denken Sie daher frühzeitig an die Beantragung.
Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) sowie den kostenfreien nicht-elektronischen Arztausweis können Sie direkt bei der Bayerischen Landesärztekammer über das „Meine BLÄK-Portal“ bestellen. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Verlängerung:

Um den bisherigen blauen Arztausweis verlängern zu lassen, senden Sie bitte diesen und eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises an unsere Geschäftsstelle oder kommen Sie zu unseren Geschäftszeiten vorbei. Da der Arztausweis in erster Linie eine Bestätigung der Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen ärztlichen Berufsvertretung darstellt, können Ausweise aus anderen Bundesländern nicht verlängert, sondern müssen neu ausgestellt werden.


BEGLAUBIGUNGEN

Nach Vorlage der Originalurkunden stellen wir kostenlose amtliche Beglaubigungen für Mitglieder des Ärztlichen Kreisverbands Regensburg aus.
Wir bitten Sie, keine eigenen Kopien von Zeugnissen im Voraus anzufertigen.

Sämtliche Unterlagen, die Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vorlegen müssen, beglaubigt die KVB selbst. 


BERUFSRECHT

Informationen zum Berufsrecht für Ärzte finden Sie über unten stehende Links sowie beim dafür zuständigen Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz
(Telefon 0941 / 307 88 193).

Viele weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Landesärztekammer (www.blaek.de).

KONTAKT

Ärztlicher Kreisverband Regensburg

Geschäftsstelle:
Scharnhorststraße 10
93049 Regensburg

Unsere Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Telefon: +49 (0) 941 307 88 190
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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