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Für Ärzte

MELDEWESEN

Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat, verpflichtet, sich spätestens innerhalb eines Monats bei dem für ihn zuständigen Kreisverband (ÄKV) oder Bezirksverband (ÄBV) anzumelden.

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Um Ihnen und dem Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Kopien) an die zuständige Meldestelle weiterleiten.

Erforderliche Unterlagen bei:

Erstanmeldung

  • amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde
    oder Ihrer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
  • ausgefüllter Meldebogen mit Originalunterschrift
  • bei Führen eines deutschen Titels: amtlich beglaubigte Kopie der jeweiligen Urkunde
  • bei Führen eines ausländischen Titels: amtlich beglaubigte Kopie sowohl der originalsprachlichen Urkunde und der entsprechenden deutschen Übersetzung oder amtlich beglaubigte Kopie einer lateinischen Urkunde

Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich, das Formular direkt per E-Mail an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken, unterschreiben und als Scan, per Fax oder per Post zu uns schicken.
Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz oder dem Ärztlichen Kreisverband Regensburg abgeben bzw. erhalten und vor Ort ausfüllen.

Bitte schicken Sie uns keine Originalurkunden per Post zu!

Amtlich beglaubigte Kopien Ihrer ärztlichen Urkunden fertigen wir gegen Vorlage des Originals in unserer Geschäftsstelle kostenlos für Sie an.

Zugang von einem anderen ärztlichen Bezirksverband in Bayern:

  • Meldebogen, es sind jedoch in der Regel nur die Punkte 1/2/3/4/5 und 12 auszufüllen

Zugang von einer anderen deutschen Ärztekammer:

  • Meldebogen mit Originalunterschrift, außer es bestand früher bereits eine Mitgliedschaft bei der BLÄK.

Abmeldung, Änderungs- oder Ummeldung innerhalb des Ärztlichen Bezirksverbandes Oberpfalz:

Nach § 5 der Meldeordnung haben Sie als unser Mitglied insbesondere

  • die Verlegung Ihrer Praxis oder Änderung Ihrer Beschäftigungsstelle
  • die Änderung der Art Ihrer Tätigkeit (auch Elternzeit, Arbeitslosigkeit,…)
  • die Änderung Ihrer Wohnanschrift
  • die Abmeldung der gesamten beruflichen Tätigkeit

anzuzeigen. Mitteilung der neuen Tätigkeitsanschrift, Tätigkeitsart, Beginn der neuen Tätigkeit und ggf. der neuen Privatadresse per Anruf, Fax oder E-Mail, gerne auch persönlich in der Geschäftsstelle. 

Wenn Sie möchten, können Sie gerne nachstehenden Vordruck für Ihre Änderungsmeldung benutzen.


ARZTAUSWEIS

Beantragung:

Seit Januar 2020 gibt es den Arztausweis nur noch im Scheckkartenformat. Dieser neue Ausweis ersetzt den bisherigen blauen Arztausweis in Papierform. Die Papierausweise behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin verlängert, sofern noch Platz auf dem Ausweis ist.

Die Bayerische Landesärztekammer hat mitgeteilt, dass die Ausstellung des Arztausweises eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (bis zu 4 Wochen). Bitte denken Sie daher frühzeitig an die Beantragung.
Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) sowie den kostenfreien nicht-elektronischen Arztausweis können Sie direkt bei der Bayerischen Landesärztekammer über das „Meine BLÄK-Portal“ bestellen. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Verlängerung:

Um den bisherigen blauen Arztausweis verlängern zu lassen, senden Sie bitte diesen und eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises an unsere Geschäftsstelle oder kommen Sie zu unseren Geschäftszeiten vorbei. Da der Arztausweis in erster Linie eine Bestätigung der Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen ärztlichen Berufsvertretung darstellt, können Ausweise aus anderen Bundesländern nicht verlängert, sondern müssen neu ausgestellt werden.


BEGLAUBIGUNGEN

Nach Vorlage der Originalurkunden stellen wir kostenlose amtliche Beglaubigungen für Mitglieder des Ärztlichen Kreisverbands Regensburg aus.
Wir bitten Sie, keine eigenen Kopien von Zeugnissen im Voraus anzufertigen.

Sämtliche Unterlagen, die Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vorlegen müssen, beglaubigt die KVB selbst. 


BERUFSRECHT

Informationen zum Berufsrecht für Ärzte finden Sie über unten stehende Links sowie beim dafür zuständigen Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz
(Telefon 0941 / 307 88 193).

Viele weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Landesärztekammer (www.blaek.de).