Die Organe des Kreisverbands sind der Vorstand und die Delegiertenversammlung. Sie können vorberatende Ausschüsse bestellen.
Der Vorstand des Kreisverbands besteht aus dem ersten und zweiten vorsitzenden Vorstandsmitglied und einer durch die Wahlordnung festgelegten Anzahl von beisitzenden Vorstandsmitgliedern. Der erste und zweite Vorstand werden in geheimer und schriftlicher Wahl von der Delegiertenversammlung für fünf Jahren gewählt.