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Aufgaben

Alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben, sind Pflichtmitglieder der Ärztlichen Kreisverbände (ÄKV).

Die Bayerische Landesärztekammer, die Ärztlichen Bezirksverbände und die Ärztlichen Kreisverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und als solche politisch unabhängig als Organe der ärztlichen Selbstvertretung und -kontrolle mit gesetzlich festgelegten Aufgabenfeldern betraut.

Der Ärztliche Kreisverband Regensburg betreut derzeit über 3.700 Ärztinnen und Ärzte. Er gehört zum Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz und zur Bayerischen Landesärztekammer.

Der Kreisverband ist somit Teil der Berufsvertretung der Ärzte Bayerns. Er hat die Aufgabe, innerhalb seines Bereichs im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die ärztliche Fort- und Weiterbildung zu fördern und bei der Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten und in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken.